1. Vertragsabschluß
1.1
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen unseres Kunden bedürfen unserer schriftlichen
Zustimmung.
1.2
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für die gesamten zukünftigen
Geschäftsbeziehungen zu unserem Kunden unabhängig davon, ob
bei Abschluß des Einzelvertrags nochmals ausdrücklich auf diese
Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.
1.3
Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst
zustande, wenn die Bestellung unseres Kunden von uns schriftlich oder
telefonisch bestätigt oder die Lieferung der bestellten Ware ohne
gesonderte Bestätigung ausgeführt wird.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1
Unsere Preise richten sich nach unserer am Tag der Auftragsbestätigung
bzw. falls diese nicht gesondert erfolgt - am Tage der Lieferung jeweils
gültigen Preisliste. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Umsatzsteuer nicht ein. Preiserhöhungen werden von uns 30 Tage im
voraus angekündigt. Unser Kunde kann von einem erteilten Auftrag
bis 2 Wochen nach dem Zeitpunkt zurücktreten, in dem die neue Preisliste
gültig geworden ist.
2.2
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen
netto zahlbar.
2.2
Wir sind berechtigt, für die 2. Mahnung 10,00 € und ab der 3.
Mahnung jeweils 15,00 € Aufwendungsersatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug
des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Rechte
von uns bleiben unberührt.
2.4
Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen unsere Forderung
steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.5
Sämtliche Lohnleistungen sind sofort rein netto fällig.
2.6
Wir sind berechtigt, bei Kleinmengen im Eratzteil- und Verbrauchsmaterialgeschäft
einen angemessenen Mindermengenzuschlag zu erheben.
2.7
Ändert sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung die unserer
Kalkulation zugrunde liegenden Faktoren (Materialpreis, Lohnentwickung,
Zuliefererpreis) wesentlich, sind wir zur angemessenen Preisanpassung
berechtigt. Erhöht sich der Preis um mehr als 6 %, kann der Kunde
vom Vertrag zurücktreten.
3.
Liefertermine, Versand, Gefahrtragung
3.1
Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn
sich unsere Lieferungen durch eine unzureichende Selbstbelieferung um
mehr als einen Monat verzögern, kann jeder der Vertragspartner von
den davon betroffenen Aufträgen mit einer Ankündigungsfrist
von 14 Tagen zurücktreten. Im übrigen werden wir in angemessener
Frist nach Auftragsbestätigung liefern. Wir sind zu Teillieferungen
und sonstigen Abweichungen von der Bestellung berechtigt, soweit diese
Abweichung die Verwendbarkeit des bestellten Erzeugnisses zu dem vertraglich
vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt und dem Kunde zumutbar ist.
Nicht ausgelieferte Teile einer bestätigten Bestellung werden wir
in angemessener Zeit nachliefern. Liefertermine sind nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Vereinbarung bindend. Können wir nicht rechtzeitig
oder vollständig liefern, werden wir den Kunden kurzfristig unterrichten.
3.2 Wir sind berechtigt, Bestellungen des Kunden auf volle Verpackungseinheiten
aufzurunden, sofern die Bestellmenge nicht der kleinsten Verkaufsmenge
laut unserer aktuellen Preisliste entspricht.
3.3
Die Wahl des Versandweges und des geeigneten Verpackungsmaterials behalten
wir uns vor. Mehrkosten, die durch eine besondere Versand- oder Verpackungsart
auf Wunsch des Kunden entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.4
Die Sach- und Preisgefahr geht mit der Übergabe unserer Erzeugnisse
an den Frachtführer auf den Kunden über. Verzögern sich
Auslieferungen oder Sendungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten
hat, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald er unsere Anzeige
der Versand- oder Auslieferungsbereitschaft erhalten hat, auch wenn es
sich um einen Verbraucher handelt.
3.5
Nimmt der Kunde die auf Abruf bestellte Ware nicht bis zu dem vereinbarten
Termin ab, so können wir versandfertige Ware auf Gefahr des Kunden
einlagern und unter Belastungmit allen uns entstehenden Kosten als geliefert
in Rechnung stellen. Außerdem sind wir berechtigt, die Ausführung
weitere Abrufaufträge unseres Kunden abzulehnen und Ersatz des uns
damit entstehenden Schadens zu verlangen.
4.
Untersuchungspflicht / Rechte des Kunden bei Mängeln
4.1
Der Kunde hat unsere Erzeugnisse nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen
und uns dabei erkannte Mängel unverzüglich, spätestens
aber binnen einer Woche nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung bei Lieferung nicht entdeckt
werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
anzuzeigen.
4.2
Der Kunde hat innerhalb einer angemessen Frist Anspruch auf Nacherfüllung
durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhafter Erzeugnisse. Wenn es sich
bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, trägt der
Kunde Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, daß unsere Erzeugnisse
nach Lierferungen an den Kunden an einen anderen Ort als den Lieferort
verbracht worden sind. Die durch unberechtigte Mängelrügen enstehenden
Kosten trägt ausschließlich der Kunde. Wenn eine vom Kunden
gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhafter
Erzeugnisse fruchtlos abgelaufen ist bzw. Nachbesserungen oder Ersatzlieferung
fehlgeschlagen sind, ist der Kunde berechtigt, eine Minderung der vereinbarten
Vergütung oder Schadensersatz zu verlangen oder vom Kaufvertrag über
das mangelhafte Erzeugnis zurückzutreten.
4.3
Wenns es sich bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, beträgt
die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen eines
Mangels der gelieferten Erzeugnisse 1 Jahr. Die Verjährungsfrist
beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung an den Kunden. Sind Gegenstand
des Kaufvertrags gebrauchte Erzeugnisse und ist der Kunde kein Verbraucher,
verkürzt sich die betreffende Verjährungsfrist auf 6 Monate,
wenn der Kunde Verbraucher ist auf ein Jahr.
4.4
Mängel berechtigen den Kunden zur Zurückbehaltung von Zahlungen
nur, wenn Mängel unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind und soweit der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen
Verhältnis zu dem Mangel steht.
4.5
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden, die er wegen Mängel
der gelieferten
Erzeugnisse gegen uns hat, ist ausgeschlossen.
5.
Eigentumsvorbehalt
5.1
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher
bestehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere
auch aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo, bleiben die gelieferten Waren
unser Eigentum.
5.2
Der Kunde ist zur getrennten Aufbewahrung und sachgemäßen Lagerung
der uns gehhörenden Waren und zur ordnungsgemäßen Versicherung
verpflichtet. Wir sind berechtigt, den Nachweis des Versicherungsschutzes
zu verlangen.
5.3
Der Kunde darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben,
im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verarbeiten,
es sei denn, daß er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen
eingestellt hat. Für den Fall der Verarbeitung ist schon jetzt vereinbart,
daß uns an der durch die Verarbeitung entstandenen neuen Ware ein
Miteigentumsanteil zusteht, der dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis
zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände entspricht. Der Kunde
verwahrt die durch die Verarbeitung entstandenen neue Sache für uns.
Das gleiche gilt, wenn der Kunde die Ware, an der wir und das Eigentum
vorbehalten haben, mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder
verbindet.
5.4
Der Kunde bleibt zum Einzug der Forderungen berechtigt. Er hat eingehende
Beträge zur Befriedigung unserer fälligen Forderungen an uns
abzuführen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht
einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und
keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens
gestellt hat und kein solches Verfahren eröffnet ist und keine Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, daß der
Kunde die Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen legt, uns alle
zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben macht und
die zugehörigen Unterlagen aushändigt.
5.5
Wir werden auf Verlangen des Kunden unsere Sicherheiten nach unserer Wahl
insoweit freigeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Ware und der abgetretenen Forderungen die uns gegen den Kunden zustehenden
Forderungen um 20 % übersteigen.
6.
Haftung
Wegen
Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere
wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluß
und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten
und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes
und der groben Fahrlässigkeit, und zwar der Höhe nach beschränkt
auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß
gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit dadurch die Erreichung des
Vertragszweckes gefährdet wird, sowie für die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
7.
Sonstige Bestimmungen
7.1
Urheberschutz:
Entwürfe,
Zeichnungen und Pläne usw., die von unserer Seite ausgearbeitet und
vorgelegt werden, bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Sie dürfen
ohne unsere Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht
werden.
7.2
Der Kunde ist damit einverstanden, daß wir Daten, die wir im Rahmen
und aufgrund der Geschäftsbeziehungen zu ihm erhalten, im Rahmen
unseres Geschäftsbetriebes speichern, verarbeiten und an Dritten
weitergeben.
7.3
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, ist Erfüllungsort
und Gerichtsstand 77933 Lahr. Wir sind jedoch zur Erhebung einer Klage
oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand
bzw. Sitz des Kunden berechtigt.
7.4
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden,wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch
nicht berührt.
Stand: 07.08.2002
Fähndrich GmbH 77933 Lahr