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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluß

1.1 Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unseres Kunden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für die gesamten zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unserem Kunden unabhängig davon, ob bei Abschluß des Einzelvertrags nochmals ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.

1.3 Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung unseres Kunden von uns schriftlich oder telefonisch bestätigt oder die Lieferung der bestellten Ware ohne gesonderte Bestätigung ausgeführt wird.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Unsere Preise richten sich nach unserer am Tag der Auftragsbestätigung bzw. falls diese nicht gesondert erfolgt - am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preisliste. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein. Preiserhöhungen werden von uns 30 Tage im voraus angekündigt. Unser Kunde kann von einem erteilten Auftrag bis 2 Wochen nach dem Zeitpunkt zurücktreten, in dem die neue Preisliste gültig geworden ist.

2.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.

2.2 Wir sind berechtigt, für die 2. Mahnung 10,00 € und ab der 3. Mahnung jeweils 15,00 € Aufwendungsersatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Rechte von uns bleiben unberührt.

2.4 Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen unsere Forderung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

2.5 Sämtliche Lohnleistungen sind sofort rein netto fällig.

2.6 Wir sind berechtigt, bei Kleinmengen im Eratzteil- und Verbrauchsmaterialgeschäft einen angemessenen Mindermengenzuschlag zu erheben.

2.7 Ändert sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung die unserer Kalkulation zugrunde liegenden Faktoren (Materialpreis, Lohnentwickung, Zuliefererpreis) wesentlich, sind wir zur angemessenen Preisanpassung berechtigt. Erhöht sich der Preis um mehr als 6 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

3. Liefertermine, Versand, Gefahrtragung

3.1 Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn sich unsere Lieferungen durch eine unzureichende Selbstbelieferung um mehr als einen Monat verzögern, kann jeder der Vertragspartner von den davon betroffenen Aufträgen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen zurücktreten. Im übrigen werden wir in angemessener Frist nach Auftragsbestätigung liefern. Wir sind zu Teillieferungen und sonstigen Abweichungen von der Bestellung berechtigt, soweit diese Abweichung die Verwendbarkeit des bestellten Erzeugnisses zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt und dem Kunde zumutbar ist. Nicht ausgelieferte Teile einer bestätigten Bestellung werden wir in angemessener Zeit nachliefern. Liefertermine sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung bindend. Können wir nicht rechtzeitig oder vollständig liefern, werden wir den Kunden kurzfristig unterrichten.


3.2 Wir sind berechtigt, Bestellungen des Kunden auf volle Verpackungseinheiten aufzurunden, sofern die Bestellmenge nicht der kleinsten Verkaufsmenge laut unserer aktuellen Preisliste entspricht.

3.3 Die Wahl des Versandweges und des geeigneten Verpackungsmaterials behalten wir uns vor. Mehrkosten, die durch eine besondere Versand- oder Verpackungsart auf Wunsch des Kunden entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.4 Die Sach- und Preisgefahr geht mit der Übergabe unserer Erzeugnisse an den Frachtführer auf den Kunden über. Verzögern sich Auslieferungen oder Sendungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald er unsere Anzeige der Versand- oder Auslieferungsbereitschaft erhalten hat, auch wenn es sich um einen Verbraucher handelt.

3.5 Nimmt der Kunde die auf Abruf bestellte Ware nicht bis zu dem vereinbarten Termin ab, so können wir versandfertige Ware auf Gefahr des Kunden einlagern und unter Belastungmit allen uns entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung stellen. Außerdem sind wir berechtigt, die Ausführung weitere Abrufaufträge unseres Kunden abzulehnen und Ersatz des uns damit entstehenden Schadens zu verlangen.

4. Untersuchungspflicht / Rechte des Kunden bei Mängeln

4.1 Der Kunde hat unsere Erzeugnisse nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen und uns dabei erkannte Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung bei Lieferung nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

4.2 Der Kunde hat innerhalb einer angemessen Frist Anspruch auf Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhafter Erzeugnisse. Wenn es sich bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, trägt der Kunde Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, daß unsere Erzeugnisse nach Lierferungen an den Kunden an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden sind. Die durch unberechtigte Mängelrügen enstehenden Kosten trägt ausschließlich der Kunde. Wenn eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhafter Erzeugnisse fruchtlos abgelaufen ist bzw. Nachbesserungen oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind, ist der Kunde berechtigt, eine Minderung der vereinbarten Vergütung oder Schadensersatz zu verlangen oder vom Kaufvertrag über das mangelhafte Erzeugnis zurückzutreten.

4.3 Wenns es sich bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Erzeugnisse 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung an den Kunden. Sind Gegenstand des Kaufvertrags gebrauchte Erzeugnisse und ist der Kunde kein Verbraucher, verkürzt sich die betreffende Verjährungsfrist auf 6 Monate, wenn der Kunde Verbraucher ist auf ein Jahr.

4.4 Mängel berechtigen den Kunden zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur, wenn Mängel unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und soweit der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Mangel steht.

4.5 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden, die er wegen Mängel der gelieferten
Erzeugnisse gegen uns hat, ist ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher bestehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

5.2 Der Kunde ist zur getrennten Aufbewahrung und sachgemäßen Lagerung der uns gehhörenden Waren und zur ordnungsgemäßen Versicherung verpflichtet. Wir sind berechtigt, den Nachweis des Versicherungsschutzes zu verlangen.

5.3 Der Kunde darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verarbeiten, es sei denn, daß er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Für den Fall der Verarbeitung ist schon jetzt vereinbart, daß uns an der durch die Verarbeitung entstandenen neuen Ware ein Miteigentumsanteil zusteht, der dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände entspricht. Der Kunde verwahrt die durch die Verarbeitung entstandenen neue Sache für uns. Das gleiche gilt, wenn der Kunde die Ware, an der wir und das Eigentum vorbehalten haben, mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbindet.

5.4 Der Kunde bleibt zum Einzug der Forderungen berechtigt. Er hat eingehende Beträge zur Befriedigung unserer fälligen Forderungen an uns abzuführen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt hat und kein solches Verfahren eröffnet ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, daß der Kunde die Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen legt, uns alle zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben macht und die zugehörigen Unterlagen aushändigt.

5.5 Wir werden auf Verlangen des Kunden unsere Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freigeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und der abgetretenen Forderungen die uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen um 20 % übersteigen.

6. Haftung

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, und zwar der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Urheberschutz:

Entwürfe, Zeichnungen und Pläne usw., die von unserer Seite ausgearbeitet und vorgelegt werden, bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

7.2 Der Kunde ist damit einverstanden, daß wir Daten, die wir im Rahmen und aufgrund der Geschäftsbeziehungen zu ihm erhalten, im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes speichern, verarbeiten und an Dritten weitergeben.

7.3 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand 77933 Lahr. Wir sind jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz des Kunden berechtigt.

7.4 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.






Stand: 07.08.2002


Fähndrich GmbH 77933 Lahr